Der Stiftungszweck wird in der Verwaltungsordnung wie folgt beschrieben: "Zweck der Stiftung ist, erkrankten, erholungsbedürftigen Personen sowie werdenden Müttern und Kindern in den Krankenhäusern, den Pflege- oder Altersheimen (heute: Seniorenstiften), der vorhandenen Kindertagesstätte und den sonstigen Anstalten der Stiftung Aufnahme, ärztliche Hilfe, Pflege und Verpflegung gegen Bezahlungen zu gewähren."
Darüber hinaus gilt, wie in der Verwaltungsordnung beschrieben: "Die Aufgaben der Stiftung beinhalten auch alle sonstigen Maßnahmen, die zur Förderung der Volksgesundheit erforderlich sind, auch wenn sie nicht mit einer Aufnahme in eine Anstalt verbunden sind."
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